Arbeitsschwerpunkte

  • Betreuung von Kinder und Jugendlichen
  • Finanzierung von Therapieplätzen
  • Finanzierung von Betreuungsmaßnahmen
  • Unterstützung junger Menschen
  • Förderung von Präven-tionsmaßnamen
  • Hilfe bei Behördengängen
  • Vergabe von Stipendien an Schüler/innen

Wir über uns 

Die Heinrich Sauer Stiftung wurde im Februar 2002 mit einem Stiftungsvermögen von 500.000,-- € durch die Eheleute Heidemarie und Peter Bierwerth (Gelnhausen) gegründet. Heinrich Sauer (* 16. 10. 1909, + 19.10.1984) war der Vater von Heidemarie Bierwerth. Die Stiftung wurde 2009 von der hessischen Landesregierung als Stiftung des Monats Dezember ausgezeichnet.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Opfer von Gewaltkriminalität, insbesondere von Kindern (Jugendlichen), die Opfer von Gewalttaten geworden sind, sowie die Unterstützung von unverschuldet in Not geratener Menschen. Hierbei beschränken wir uns auf die Region Main-Kinzig.

Heinrich SauerHeinrich Sauer
Durch die im Jahre 2012 erfolgte Zustiftung der Eheleute Josef (* 31.10.1926, + 13.10.2016) und Brigitte Schmidt (Bad Orb) wird der Stiftungszweck erweitert: Künftig werden auch begabte, aber wirtschaftlich hilfsbedürftige Schüler/innen und Studenten/innen unter Beachtung der Abgabenordnung und der Stiftungssatzung gefördert.  

Außerdem stehen 20 % der jährlichen Erträge aus dem von den Stiftern eingezahlten Betrag der Alzheimerforschung zur Verfügung. Durch die Zustiftung ist Josef Schmidt weiterer Namensgeber der Stiftung.

Josef Schmidt
Josef Schmidt

  • Wir vergeben bis zu 6 Stipendien pro Jahr in Verbindung mit dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegten Deutschlandstipendiums.

    Bei guten Studienleistungen, sozialem Engagement und wirtschaftlicher Bedürftigkeit sollten sich die Studenten/innen bei ihrer Hochschule bewerben. Die Förderung (BAföG-unabhängig) wird zur Hälfte vom Bundesministerium (150,00 €) und von unserer Stiftung (150,00 €), also zusammen 300,00 € monatlich für mindestens 2 Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt.

  • Wir vergeben ein monatliches Stipendium von 100,00 € für bis zu 6 Schüler/innen.

    Schüler/innen können sich bewerben, wenn sie folgende fünf Kriterien erfüllen:

  1. eine weiterführende Schule besuchen (z.B. Oberstufenschüler der Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Schulen),
  2. gute Noten (Durchschnitt ca. 2,0 und besser) haben,
  3. zum Zeitpunkt der Bewerbung die 10. Klasse (bei Schulabschluss nach 13 Jahren) oder die 9. Klasse (bei Schulabschluss nach 12 Jahren) besuchen,
  4. sich für Andere engagieren, z.B. als Klassen- oder Schulsprecher, als Sanitäter, in der Feuerwehr, als Übungsleiter im Sportverein oder als Mitarbeiter der Schülerzeitung usw. tätig sind,
  5. aufgrund der finanziellen Situation ihrer Familie zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen.
    Nachzuweisen ist dies z. B. durch die Steuerbescheide der letzten 3 Jahre, Rentenbescheide, Bescheide nach SGB II (Hartz - IV) und SGB XII (Grundsicherung) und ggf. anderer Nachweise falls Einkommen-Steuerbescheide nicht vorliegen.

Antragsformulare für Stipendien an Schüler/innen sind im Stadtladen Gelnhausen erhältlich oder über das Stiftungsbüro telefonisch oder per E-Mail anzufordern.

 

Der Stiftungszweck wird dabei insbesondere verwirklicht durch die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts einschließlich der Förderung von Berufsausbildung und Studium durch monatliche Geld- und Sachzuwendungen oder im Einzelfall durch individuelle Sonderzuwendungen.

Die Hilfsbedürftigkeit prüft und über die Zuwendungen befindet der Stiftungsvorstand.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Ausstellung von Spendenquittungen ist selbstverständlich möglich.

Per Mausklick auf den Link können Sie unseren Freistellungsbescheid des Finanzamtes Offenbach als pdf-Dokument (Adobe Acrobat Reader®) öffnen oder speichern.

Freistellungsbescheid

Stiftungsurkunde

Stiftung des Monats Dezember 2009